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Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
23Januar
2018
Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind (§ 3 GwG). Immobilienmakler sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Näheres dazu können Sie bei uns auf der Seite "AGB" erfahren oder bei Ihrem Steuer-/Finanzberater.